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Landespolizeiliche Abnahme
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1-518 Stadtarchiv Ratingen
Verhandelt: Wülfrath am 25.April 1903
Anwesend waren:
I.Als Kommissarien des Königlichen Regierungs-Präsidenten
zu Düsseldorf und der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu
Wuppertal:
1.Geheimer Regierungsrat Steilberg
2.Regierungs- und Baurat
Dorp,
3.Regierungsbaumeister Ulrich, in Vertretung des unleserlichbaubeamten
4.Geheimer
Regierungsrat Zores,
5.Geheimer Baurat Brewitt,
6.Regierungs und Baurat
Stürdeck,
7.Eisenbahn-Bauinspektor Bergkammer,
8.Eisenbahn Bau- und
Betriebsinspektor Krausgrill,
II.Von Seiten des Landeshauptmanns der
Rheinprovinz:
9.Baurat unleserlichet
II I. Von Seiten der
Kreis-und Ortsbehörden:
10.Regierungsassessor Jaebel in Vertretung des
Landrats des Kreises Mettmann,
11.Regierungsassessor Dr. Bergenthal in
Vertretung des Landkreises Düsseldorf,
12.Bürgermeister Kirschbaum von
Wülfrath,
13.Bürgermeister Conradi von Mettmann,
14.Bürgermeister Freund
von Heiligenhaus,
15.Bürgermeister Jansen von Ratingen,
16.Bürgermeister
Baum von Eckamp,
17.Bürgermeister Fricke von Hubbelrath.
Heute stand hierselbst Termin an zur landespolizeilichen Abnahme der Nebenbahn Ratingen (West)-Wülfrath. Hierzu hatten sich die neben (siehe oben)
verzeichneten Personen
eingefunden.
Die vollendete Bahnstrecke wurde mittelst eines Sonderzuges befahren und
hierbei dem genehmigten Entwurfe entsprechend ausgeführt, sowie in fahrbarem
Zustande befunden.
Die Mitglieder der Befahrungs- und Abnahme Kommission waren daher einstimmig
der Ansicht, dass der Eröffnung des Betriebes auf der abgenommenen Bahn ein
Bedenken nicht entgegenstehe. Dementsprechend erklärten die Kommissarien des
Königlichen Regierungs-Präsidenten in dessen Namen die Zustimmung der
Landespolizeibehörde zur Inbetriebnahme der abgenommenen Bahnstrecke.
Im Einzelnen fand sich folgendes zu bemerken:
- Vor dem Übergange der Provinzialstrasse bei Cromfort in Station 1,8 +55
haben die Züge in beiden Richtungen,
- Vor dem Übergange bei der Papierfabrik von Bagel in Station 3,1 +20 in der
Richtung von Wülfrath nach Ratingen sowie
- Vor dem Übergang in Station 13,8 +20 in der Richtung von Ratingen nach
Wülfrath zu halten.
- Bei der Angerbrücke in Station 4,8 +86 wird zu untersuchen sein, ob die
Brücke in Verbindung mit der verbleibenden linksseitigen Umflut genügend ist,
um das Hochwasser abzuführen, verneinenden Falls, welche Einrichtungen zur
Abführung des Hochwassers zu treffen sind, die zugleich zu einer verbesserten
Sicherung der anstossenden Rampe dienen könnten.
- Beim Übergang am Steinkothen in Station 6,5 +75 ist ebenfalls mit den
Zügen in beiden Richtungen zu halten. Ausserdem beantragen die Vertreter der
Kreis-und Ortsbehörde die Anbringung eines Geländers an dem rechtseitigen vom
Berge hinabführenden Wege. Die Vertreter der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung
widersprachen dem letzteren Antrage.
- Der Übergang in Station 8,8 +57 ist noch in genügenden Stand zu setzen.
- Die Vertreter der Provinzialverwaltung und der Kreis-und Ortsbehörden
behielten sich vor, eine gemeinschaftliche endgültige Abnahme der heute noch
unfertigen Wegebefestigung und Sicherheitsanlagen an den Veränderungen der
Provinzialstrasse von Ratingen nach Heiligenhaus an der Hofermühle in Station
9,4 +75 vorzunehmen. Der Vertreter der Ortsbehörde beantragte, dass die
Maschen im Geländer der Brücke der Provinzialstrasse noch verengt würden. Die
Vertreter der Königlichen Eisenbahn-Direktion erachten die beantragte
Abänderung des Geländers nicht für erforderlich.
- Derselbe Antrag wird seitens der Ortsbehörde bezüglich der Geländer an den
Überführungen in 10,6 +35 und 9,9 +70 gestellt und von den Vertretern der
Bahnverwaltung abgelehnt.
- Die Forderung der Rheinisch-Westfälischen Kalkwerke wegen Verbesserung des
Seitenweges nach dem Hause des Verwalters wird insofern befriedigt worden, als
im Einverständnis mit dem Verwalter die vorhandene Befestigung mit einem
Bindematerial versehen werden wird.
- Die noch mangelhafte Vorflut der Gräben längs des Seitenweges in Station
11,0 +35 wird ordnungsmässig hergestellt werden.
- Der Bürgermeister zu Wülfrath hatte eine Zusammenstellung der von ihm zu
stehenden Anträge eingereicht, die zu dieser Vorhandlung paraphiert und mit
den getroffenen Entscheidungen und abgegebenen Erklärungen ergänzt worden
ist.
v. g. u.
gez. Unterschriften